Richtlinien für den Bau von LS.-Rundbauten
Quelle

Richtlinien für den Bau
von gas-, splitter- und trümmersicheren LS.-Rundbauten
– Fassung September 1943 –


Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe
Az. 41 L 42 24 Nr. 22 315/43
(L.In. 13/3 II C a)

Berlin W 15, den 1. Nov. 1943
Knesebeckstr. 46/47

Betr.: “Richtlinien für den Bau von gas-, splitter- und trümmersicheren LS.-Rundbauten” – Fassung September 1943 –.

Die “Richtlinien für den Bau von gas-, splitter- und trümmersicheren LS.-Rundbauten” – Fassung September 1943 – werden in der Anlage übersandt.
LS.-Rundbauten sollen nur dann errichtet werden, wenn geeignete Kellerräume zum Ausbau als LSR. nicht vorhanden sind oder ungeeigneter Baugrund oder der Bauplatz einen Bau von LS.-Deckungsgräben nicht zulassen.
Da die LS.-Rundbauten nicht bombensicher sind, hat ihre Bezeichnung als “Bunker” zu unterbleiben.

I.A.: gez. K n i p f e r.




Anlage zu
RdLuObdL. Az. 41 L 42 24 Nr. 22 315/43 (L.In. 13/3 II C a)

Richtlinien
für gas-, splitter- und trümmersichere LS.-Rundbauten

– Fassung September 1943 –

  1. Form und Größe.
    (1) Gas-, splitter- und trümmersichere LS.-Rundbauten können gebaut werden, wenn geeignete Kellerräume zum Ausbau als LSR. nicht vorhanden sind oder der Bau von LS.-Deckungsgräben nicht möglich ist.
    (2) Das Fassungsvermögen der LS.-Rundbauten darf nicht mehr als 30 Personen betragen.
    (3) Für Unterteilung und Größe von LS.-Rundbauten sind die in dem Ausführungsbeispiel (Anlage) angegebene Grundrißanordnung und Maßzahlen verbindlich. Es bleibt den ausführenden Stellen überlassen, die Bauwerke in Kreis- oder Vieleckform zu bauen.
  2. Zugänge.
    (1) Mit Rücksicht auf das geringe Fassungsvermögen genügt die Anlage nur eines Zuganges mit Gasschleuse. Die Gasschleusentüren mit den Abmessungen von 0,75 x 1,75 m sind nach DIN 4104 auszubilden.
    (2) Als Notausgang ist eine Durchstiegsöffnung von 0,50 x 0,60 m vorzusehen, die mit einer splittersicheren Stahlbetonklappe von mindestens 0,20 m Dicke oder einer gleichwertigen Konstruktion verschlossen wird. Bei Ausführung der Durchstiegsklappe sind die “Bestimmungen für die bauliche Ausführung von Splitterschutz” – Fassung September 1942 – maßgebend (Abstand der Rundstähle höchstens 5 cm, Durchmesser mindestens 6 mm).
    (3) Zugang und Notausstieg müssen an entgegengesetzten Enden des Bauwerks angelegt werden. Es ist anzustreben, daß mindestens ein Ausgang außerhalb des Trümmerbereiches benachbarter Gebäude liegt. Als Trümmerbereich ist eine Fläche längs der Gebäude mit einer Tiefe von etwa ⅔ der Traufhöhe anzunehmen.
  3. Konstruktive Ausbildung.
    (1) Luftschutzrundbauten sollen in der Regel aus Stampfbeton hergestellt werden. Der Beton muß mindestens die Güte B 225 besitzen. Für 1 m³ fertigen Betons sind mindestens 300 kg Zement zu verwenden. Die Bestimmungen über die Ausführung von Bauten aus Beton (DIN 1047) sind zu beachten. Der Stampfbeton kann Schalungsrauh stehengelassen werden.
    (2) LS.-Rundbauten sollen nach Möglichkeit zur Erhöhung der Schutzwirkung mit einer Erdanschüttung an den Umfassungswänden versehen und bei geeignetem Baugrund teilweise in den Boden eingesenkt werden.
    (3) LS.-Rundbauten sollen im allgemeinen eine 0,50 m dicke Fundamentplatte aus Stampfbeton erhalten. Bei felsigem Baugrund können die Fundamente auch in üblicher Banket-Ausführung gegründet werden. Bei ungünstigem Baugrund muß die Fundamentplatte statisch überprüft werden und ist gegebenenfalls zu bewehren. Für die statische Berechnung ist als Belastungsannahme nur das Eigengewicht des Bauwerks in Ansatz zu bringen.
    (4) Die Fundamentplatte ist mit den Wänden zu verankern. Wände und Decke sind in einem Arbeitsgang zu betonieren.
    (5) Die Isolierung des Bauwerks gegen aufsteigende Feuchtigkeit darf nicht durch waagerechte Trennungsschichten erfolgen.
  4. Ausstattung.
    (1) LS.-Rundbauten sind in einfachster Art auszustatten. Die an den Außenwänden vorgesehenen Sitze sind so auszubilden, daß die Benutzer sich nicht an der Wand anlehnen können. Die Sitzlehnen dürfen keine unmittelbare Berührung mit der Wand haben. Bei Bedarf können auch ein oder zwei Dreifachliegen an der mittleren Tragwand aufgestellt werden.
    (2) Der Einbau von Schutzlüftern von 1,2 m³/min. Leistung mit Zubehör ist grundsätzlich vorzusehen. Das gleiche gilt für elektrische Beleuchtung und Heizung. Durchführungsrohr zum Ansaugen der Luft und Einführen der elektrischen Zuleitung sind beim Bau bereits in jedem Falle vorzusehen. Solange die Geräte noch nicht angeschlossen sind, sind die Öffnungen gasdicht zu verschließen.



Anlage





LS.-Rundbau aus Stampfbeton für 30 Personen


nach den “Richtlinien für den Bau von gas-, splitter- und trümmersicheren LS.-Rundbauten” – Fassung September 1943.

Baustoffbedarf.

zur Herstellung von
  1. 57 m³ Stampfbeton mit 300 kg Zement/m³ Beton:
    Zement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17,10 t
    Kiessand (Sieblinie E) . . 108,00 t
    Rundstahl . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,113 t
  2. wasserdichtem Zement-Estrich, 2 cm stark,
    Mischungsverhältnis 1:2, Fußboden und Decke
    45 m²
    Zement . . . . . . . . . . . . . 0,60 t
    Estrichsand . . . . . . . . 1,00 m³

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