Sofortprogramm

Am 10. Oktober 1940 ordnete Adolf Hitler durch “Führererlass” das sogenannte “Führer-Sofortprogramm” zum beschleunigten Ausbau von Luftschutz­räumen an. Es regelte den reichsweiten Luftschutzbau und kam unter dem Eindruck der seit Sommer 1940 verstärkten alliierten Luftangriffe auch auf Städte, die tief im Reichs­gebiet lagen und bisher als nicht angreifbar galten, zustande. Bereits Ende September 1940 hatte Hitler den Bau weiterer umfang­reicher Luftschutz­räume in Berlin befohlen. Ganz offenbar fürchtete man den wachsenden Unmut und die Unzufriedenheit der Bevölkerung über den mangel­haften aktiven und passiven Luftschutz.

Quelle

Berlin, den 10. Oktober 1940

Der Führer
Oberste Befehlshaber der Wehrmacht

Geheim

  1. Zur sofortigen Durchführung auf dem Gebiete des Luftschutzbauwesens ordne ich an:

    1. Für Wohngebiete (städtische Gebiete, Siedlungen, Laubenkolonien), in denen keine oder unzureichende Luftschutz­räume vorhanden sind, sind behelfsmäßige Schutzmaßnahmen zu treffen.
    2. Vorhandene oder neu zu bauende Verkehrsstraßen oder Verkehrsanlagen (z. B. Untergrundbahnen und Tunnelbauten) sind für den Bau unterirdischer, bombensicherer Luftschutzräume auszunutzen.
    3. Die in Luftschutzräumen vorhandenen Öffnungen in den Außenwänden des Gebäudes sind zu beseitigen unter gleichzeitiger beschleunigter Durchführung der gesetzlich angeordneten Brandmauerdurchbrüche.
    4. Neu zu errichtende öffentliche Luftschutzräume sind bombensicher zu bauen, die vorhandenen öffentlichen Luftschutzräume sind – soweit möglich – auf Bombensicherheit zu verstärken.
    5. Bei allen Neubauten, insbesondere bei den Bauten der Rüstungsindustrie, sind von vornherein bombensichere Luftschutzräume auszuführen. Sie sind in die gleiche Dringlichkeitsstufe wie die Bauvorhaben selbst aufzunehmen.
    6. In Berlin sowie in anderen vom Reichsminister der Luftfahrt und Ober­befehlshaber der Luftwaffe zu bestimmenden Städten sind die Baulücken für die Errichtung bombensicherer Luftschutzräume aus Untergeschoß der später zu errichtenden Neubauten auszunutzen.
    7. Die Keller aller öffentlichen und privaten Gebäude sind sofort auf ihre Eignung als Luftschutzräume zu überprüfen und bei Geeignetheit für die Bevölkerung in Anspruch zu nehmen, es sei denn, daß sie für die Aufrechterhaltung des Betriebes lebenswichtig sind.
    8. Die Weisungen für die Durchführung der zu treffenden Maßnahmen erläßt der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe. Bei der Durchführung haben die Dienststellen des Reichsminister Dr.Ing. Todt und des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt mit den Dienststellen der Luftwaffe eng zusammenzuarbeiten.
    9. Mit der Durchführung der Maßnahmen in Berlin habe ich den General­bauinspektor für die Reichshauptstadt beauftragt.
    10. Zur Durchführung dieser kriegswichtigen Aufgaben sind die notwendigen Bauarbeiter, Baustoffe und Transportmittel bereitszustellen.
    11. Auf alle mit der Durchführung von Luftschutzmaßnahmen betrauten Dienststellen ist aufklärend einzuwirken, daß von den Luftschutzbestimmungen nicht abgewichen wird.

  2. Ich beauftrage den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe die notwendigen Maßnahmen zu treffen, daß bei allen zukünftigen Planungen im deutschen Raum und bei der konstruktiven Durchbildung von Bauwerken die Luftkriegs­erfahrungen berücksichtigt werden.

gez. Adolf Hitler


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