Bauliche Ausführung von Splitterschutz - Fassung 1942

Erlaß des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe
Az 41 L 38 Nr. 24135/42 (L In 13/3 II Ca)


Bestimmungen für die bauliche Ausführung von Splitterschutz

Fassung September 1942


A. Allgemeines
  1. Splitterschutz kann in Stahlbeton, Beton-, Mauerwerk oder Trockenmauerwerk ausgeführt werden. Als behelfs­mäßige Ausführung kommen Erde, Sand, Schotter oder Kies in Betracht.

B. Splittersichere Gebäudewände und freistehende Splitterschutzwände

Splittersichere Umfassungswände von Gebäuden und freistehende Wände sind wie folgt auszuführen:

  1. Mauerwerk.
    (1) Splitterschutzwände aus Mauerwerk müssen mindestens 51 cm dick sein, wenn verwendet werden:
    Mauerziegel 1. Klasse – DIN 105 (Mauerziegel)
    Hartbrandziegel – DIN 105 (Mauerziegel)
    Klinker – DIN 105 (Mauerziegel)
    Kalksandsteine – DIN 105 (Kalksandsteine)
    Hüttensteine 1. Klasse – DIN 398 (Hüttensteine)
    Hüttenhartsteine – DIN 105 (Hüttensteine)
    (2) Sie müssen mindestens 64 cm dick sein, wenn verwendet werden:
    Mauerziegel 2. Klasse – DIN 105 (Mauerziegel)
    Hüttensteine 2. Klasse – DIN 398 (Hüttensteine)
    (3) Als Mörtel müssen verwendet werden:
    Zementmörtel – DIN 1053,II
    Kalkzementmörtel – DIN 1053,II
  2. Beton.
    Splitterschutzwände aus Beton müssen mindestens 40 cm dick sein. Der Beton ist mit einer Mindest­zementmenge von 200 kg/m³ fertigen Betons herzustellen. DIN 1047 (Bestimmungen über Ausführung von Bau­werken aus Beton) ist zu beachten.

  3. Stahlbeton.
    Splitterschutzwände aus Stahlbeton müssen mindestens 25 cm dick sein. Bei Verwendung von Rüttelbeton mit Wb 28von mindestens 500 kg/m³ können die Schutz­wände 15 cm dick ausgeführt werden, wobei die Vorschriften über hochwertige Ausführung (§ 29,2 der DIN 1045) erfüllt werden müssen. In beiden Fällen ist die Bewehrung kreuz­weise und auf der Seite anzuordnen, die dem Splitter­einschlag gegenüber liegt. In bestimmten Fällen, z. B. bei der Unterteilung von Räumen, wird eine Bewehrung der Splitter­schutzwand demnach auf beiden Seiten notwendig sein. Der Abstand der Rundstähle darf höchstens 5 cm, ihr Durchmesser muß mindestens 6 mm betragen. DIN 1045 (Bestimmungen über Ausführung von Bauwerken aus Stahlbeton) ist zu beachten.

  4. Splitterschutzwände aus Fertigbauteilen in Stahlbeton und Beton
    Splitterschutzwände können aus Fertigbauteilen in Stahlbeton oder Beton als A-Körper oder T-Körper ausgeführt werden.

    (1) Ausführung in Stahlbeton.
    Die Ausführung erfolgt nach Nr. 4 (vgl. Bild 1 [A-Körper]) und Bild 2 [T-Körper]). Die Vorschriften über hochwertige Ausführung (§ 29,2 der DIN 1045) müssen erfüllt werden. Soll der innere Raum als Splitter­schutzzelle benutzt werden, so muß die Einzelwand des A-Körpers splitter­sicher sein (s. Bild 3).
    (2) Ausführung in Beton.
    Die Ausführung erfolgt nach Nr. 3 (vgl. Bild 4 [A-Körper] und Bild 5 [T-Körper]). Bei A-Körpern empfiehlt sich eine schwache Bewehrung. Der innere Raum der A-Körper ist nicht splittersicher.

  5. Trockenmauerwerk.
    Splitterschutzwände aus Trockenmauerwerk müssen 50 cm dick sein, wenn Baustoffe nach Nr. 2a, sie müssen 62 cm dick sein, wenn Baustoffe nach Nr. 2b verwendet werden.
    Die Mauern sind in gutem Verbande ohne Hohlräume zu errichten. Für die oberen Schichten und die Enden der Mauern ist möglichst Mörtel­mauerwerk zu verwenden. Zum Schutze von Menschen dürfen Splitterschutz­wände aus Trocken­mauerwerk nicht verwendet werden.

  6. Freistehende Splitterschutzwände aus Mauerwerk, Beton und Trockenmauerwerk, deren Höhe 2,00 m übersteigt, sind durch Pfeilervorlagen zu sichern.


C. Splittersicherung der Wände bestehender Gebäude

Bestehende Gebäudewände können splittersicher gemacht werden durch Vorsetzen von:

  1. Betonwänden (vgl. Bild 6).
    Die Dicke des Splitterschutzes, der aus der bestehenden Gebäudewand und der neuen Splitterschutzwand besteht, muß 50 cm betragen. Die Betonwand allein muß mindestens 25 cm dick sein.

  2. Mauerwerk (vgl. Bild 7).
    Die Dicke der Splitterschutzwand, die aus der bestehenden Gebäudewand und der neuen Splitterschutzwand besteht, muß bei Verwendung von Baustoffen nach Nr. 2a mindestens 51 cm und bei Verwendung von Baustoffen nach Nr. 2b mindestens 64 cm betragen.

  3. Trockenmauerwerk (vgl. Bild 8).
    Die Dicke der vorzusetzenden Trockenmauer muß betragen:
    25 cm, wenn die bestehende Gebäudewand 38 cm dick ist; 38 cm, wenn die bestehende Gebäudewand 25 cm dick ist; 50 cm, wenn die bestehende Gebäude­wand weniger als 25 cm dick ist.

  4. Magerbeton in Papiersäcken (vgl. Bild 9).
    Die vorgesetzte Wand muß mindestens 65 cm dick sein. Die Zementmenge muß mindestens 100 kg/m³ fertigen Betons betragen. Die Säcke sind im verband zu verlegen, Hohlräume sind zu vermeiden.

  5. Vorgesetzte Splitterschutzwände, deren Höhe 2 m übersteigt, sind im allgemeinen durch Pfeilervorlagen zu sichern (vgl. Bilder 6, 7 und 8).

D. Sicherung von Wandöffnungen
  1. Wandöffnungen, die splittersicher hergerichtet werden sollen, sind zuzumauern oder durch Splitterschutzwände außerhalb oder innerhalb des Raumes zu sichern. Splitterschutz­wände im Innern von Räumen sind zu verankern oder abzustützen, damit sie durch Luftstoß von außen nicht eingedrückt werden.

  2. Splitterschutzwände, die vor die zu schützenden Öffnungen gesetzt werden, müssen diese seitlich und oberhalb mindestens um 0,50 m überdecken.

  3. Die Lüftung der Räume darf durch Splitterschutzmaßnahmen nicht unmöglich werden. Bei dicken Splitterschutzwänden ist die Anlage eines Z-förmigen Luftungs­schlitzes mit einem Querschnitt von nicht größer als 14 x 7 cm vorzusehen (vgl. Bilder 10 und 11). In den übrigen Fällen ist die Lüftung durch Abrücken der Splitterschutz­wand von der Wand sicher­zustellen (etwa 5 cm). Ein gasdichter Verschluß der Lüftungs­öffnungen von Luftschutz­räumen muß in jedem Falle möglich sein.

  4. Das Zusetzen von Öffnungen ist nach Bild 10 auszuführen. Auf eine gute Verbindung (Verzahnung) der Vermauerung mit den anschließenden Wandteilen ist zu achten.

  5. Die Sicherung von Wandöffnungen kann auch erfolgen durch Vorsetzen von Splitterschutzwänden aus:

  6. Mauerwerk (vgl. Bild 11).

  7. Stahlbeton (vgl. Bild 12).

  8. Fertigbauteilen aus Stahlbeton (vgl. Bild 13).
    Die Stahlbetonbalken müssen mindestens 25 cm dick und nach Bild 13 bewehrt sein. Sie sind durch vorgesetzte Pfähle aus Stahlbeton oder Holz oder durch eine ausreichende Verankerung zu sichern.

  9. Beton (vgl. Bild 14).

  10. Magerbeton in Papiersäcken(vgl. Bild 15).

E. Sicherung von Notauslässen
  1. Notauslässe (Notausgänge oder Notausstiege) in Außenwänden von Gebäuden sind mit einer Splitterschutzwand zu umgeben.

  2. Der lichte Abstand zwischen Außenwand des Gebäudes und Splitterschutzwand muß mindestens 0,55 m und soll höchstens 1,00 m betragen.

  3. Die Überdeckung seitlich der Öffnung muß so groß sein, daß Splitter nicht in den Raum gelangen können (s. Grundriß in Bild 16). Die Überdeckung oberhalb der Öffnung muß mindestens 0,50 m betragen. Waage­rechte Abdeckungen sind empfehlens­wert, wenn Bauten gegenüberliegen.

F. Behelfsmäßiger Splitterschutz
  1. (1) Der Splitterschutz kann auch behelfsmäßig durch Anschütten und Feststampfen von Sand oder Erde mit einer Mindestdicke von 1,30 m ausgeführt werden. Bei Verwendung von Schotter- oder Kies­packungen darf die Mindestdicke aus 1,00 m ermäßigt werden. Bei Schotter­packungen sind Hohlräume mit Sand auszufüllen.
    (2) Holzverschalungen sind wegen der Brandgefahr möglichst zu vermeiden. Wird die Verschalung aus Fertigbauteilen in Beton hergestellt, so muß die Schutzdicke der Splitterschutz­wand bei Verwendung von Sand oder Erde als Füllstoff mindestens 0,90 m, bei Verwendung von Kies oder Schotter mindestens 0,70 m betragen. Die Dicke der Schalung darf in die Schutzdicke einbezogen werden.

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