Merkblätter (1)

Merkblätter wie diese wurden meist in den Luftschutzkellern ausgehängt und überdauerten so manchmal auch die Nachkriegsjahrzehnte.

Überschrift

Achtung! Feind wirft neuerdings Brandkanister und Brandbomben mit Phosphor-Kautschuk-Benzin-Lösung ab.

1. Aussehen
a) Kanister: Vierkantig, rot gestrichen, aus dünnem Weißblech. 23 x 23 x 41 cm groß. Gewicht etwa 20 kg. Im Deckel Fülloch mit über­greifendem Schraub­deckel. Auf dem Deckelteil neben dem Schraub­deckel noch eine rotgefärbte Über­wurfkappe aufgelegt.
b) Bombe: 80 cm lang, rotbraun gestrichen. Durchmesser 12 cm. Gewicht beträgt 12,5 kg.
2. Inhalt
Grünlich-gelbe Flüssigkeit mit einer graugelb gefärbten Kautschukmasse.
3. Wirkungsweise
a) Kanister: Beim Aufschlagen wird Kanister aufgerissen. Flüssigkeit zerspritzt im Umkreis bis zu 70 m.
b) Bombe: Durchschlägt in der Regel die Dachhaut und 1 bis 2 Zwischendecken. Inhalt verspritzt in geschlossenen Räumen, so daß die Brand­masse an allen Gegen­ständen haften bleibt. Im freien Gelände wird die Brandmasse in einem Umkreis bis zu 50 m verspritzt.
Splitterwirkung besteht nicht.
4. Brandwirkung
Verspritzte Brandmasse brennt mit gelblicher Flamme unter großer Hitze und starker Entwicklung weißer Nebel ab, so daß viele kleine Brandherde entstehen. Nicht­verbrannte Teile trocknen an der Luft und bilden eine gelbliche Kautschuk­masse von verschiedener Form und Dicke, entzünden sich jedoch später bei Wärme­einwirkung und bei Reibung bzw. beim Zertreten.
5. Brandbekämpfung
Brandbekämpfung unter Aufsetzen einer Gasmaske unverzüglich aufnehmen, da Gasmaske vollen Schutz bietet; notfalls ein nasses Tuch vor Nase und Mund binden.
Fenster sofort öffnen oder Scheiben einschlagen, damit die Dämpfe abziehen können. Zunächst leicht brennbare Gegenstände, danach Brandmasse auf Fußböden und festen Gegen­ständen ablöschen.
Jedoch darauf achten, daß nicht auf die Brandmasse getreten oder dieselbe mit den Händen berührt wird.
Ablöschung erfolgt mit Wasser, nassem Sand oder Erde.
Die Reste der Brandmasse sind mit Geräten, Schaufeln und dergleichen ins Freie zu bringen und in einem offenen Erdloch aufzubewahren.
Zwecks Beseitigung der Reste ist sofort das zuständige Luftschutzrevier zu benachrichtigen.
Getroffene Gegenstände und Gebäudeteile sind dauernd naß und die Brandstellen ständig unter Aufsicht zu halten.
6. Wirkung auf Menschen
Die Phosphor-Kautschuk-Massen sind sehr giftig!
Also Schutzmaßnahmen beachten!

a) Bei Berührung mit der Haut Verbrennungserscheinungen, die sehr schmerzhaft sind. Der Rauch reizt die Atmungsorgane, ist aber an der Luft nicht gesundheits­schädlich.
b) Erste Hilfe bei Menschen:
Auf der Haut befindliche Masse unter Wasser kräftig abbürsten. Hautbrandstellen mit lauwarmer, etwa 3%iger Sodalösung oder 5%iger Natrium­bikarbonat-Lösung abspülen. Notfalls mit Wasser abspülen. Leichtes Einreiben der Hautbrand­stellen mit Vaseline. Rettungsstelle oder Arzt aufsuchen. Bei leichten Fällen mit Speiseöl, Rhizinusöl oder Lebertran einreiben; danach Stelle mit Seife und Wasser gut waschen.
Große Brandstellen auf der Haut mit sehr nassen Tüchern bedeckt halten, bis ärztliche Hilfe erfolgt; daher Rettungsstelle oder Arzt sofort aufsuchen.
b) Mit Phosphor-Brandmasse bespritzte Kleider und Schuhzeug sofort ablegen und unter Wasser aufbewahren; möglichst bald der Reinigungs­stelle abliefern. Die Reinigungsstelle wird von Fall zu Fall durch Schilder kenntlich gemacht.
7. Wirkung auf Tiere
a) Brandwunden äußerlich ähnlich wie bei Menschen. Tiere zeigen nach der Aufnahme der Brandmasse mit dem Futter Atemnot und Durchfall. Sie verweigern das Futter und stehen beim Auftreiben nicht auf. Jede Krankheits­erscheinung ist sofort fernmündlich dem zuständigen beamteten Tierarzt zu melden.
b) Erste Hilfe bei Tieren:
Abwurfstelle sofort in genügendem Umfange absperren. Das Vieh ist von den betroffenen Wiesen sofort abzutreiben. Brandmassen dürfen durch Schnitt­futter, Schuhwerk, Kleidung und benutzte Geräte, sowie durch die Tiere selbst nicht verschleppt werden.
Die Brandmassen schwimmen im Wasser und werden beim Anschwemmen an Land wieder wirksam. Sie dürfen deshalb weder in fließendes Wasser noch in sonstigte zur Viehtränkung benutzte Wasserstellen geworfen werden.
8. Sicherungsmaßnahmen
Nach Abwurf von Phosphor-Kautschuk-Kanistern und -Bomben in Wohngebiete hat die Bevölkerung nach der Entwarnung vorerst in den Häusern und Schutzräumen des betreffenden Gebietes zu verbleiben. Der LS-Wart ist für die Durchführung dieser Anordnung verantwortlich. Erst nach Beseitigung der wesentlichsten Gefahr werden die Polizeireviere die Anweisung zum Verlassen der Schutzräume bzw. Häuser geben.
Alle bespritzten Lebens- und Futtermittel, Gemüse und Obst sind als vergiftet zu betrachten; sie dürfen erst nach Untersuchung und Freigabe durch einen Sach­verständigen verwendet werden!
Bei der Auffindung von Bombenteilen und Resten der Brandmasse sofort die nächste Polizei-Dienststelle benachrichtigen.
Bei Feststellung nichtdetonierter Bomben sind diese nicht zu berühren, sondern in ihrer Lage zu belassen!
Es ist auch hier, wie bei allen Blindgängern, eine sofortige Absperrung vorzunehmen, so daß niemand Zutritt zu dem betreffenden Gebiet erhält.
Vor Aneignung irgendwelcher Teile der Bomben als Kriegsandenken wird dringend gewarnt!
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Merkblatt über den

Schutz der Fensterscheiben bei Luftangriffen


In der Umgebung des Einschlages von Fliegerbomben werden Fensterscheiben auch auf größere Entfernung hin häufig zerstört. Ein unbedingt sicheres Schutzmittel gibt es hiergegen nicht. Jedoch kann das Öffnen der Fenster und das Schließen der Fenster=, Roll= oder Klapp­läden oder der Jalousien eine Zerstörung der Fenster­scheiben bei Luft­angriffen in vielen Fällen verhindern. Wegen der großen Bedeutung der Fenster­scheiben für die Erhaltung gesunder und gebrauchs­fähiger Wohn= und Arbeitsräume muß jedem Volks­genossen dringend geraten werden, wenn einmal Luftangriffe kommen, die geeigneten Schutz­maßnahmen für seine Fenster­scheiben wenigstens in den unentbehrlichen Räumen durchzuführen.
Welche Möglichkeiten im einzelnen zum Schutz von fensterscheiben ergriffen werden müssen, hängt von den örtlichen Verhältnissen und von der Witterung ab. Wegen der kurzen Zeit zwischen “Fliegeralarm” und Luftangriff ist es im allgemeinen nicht möglich, alle Schutz­maßnahmen erst bei “Fliegeralarm” durchzu­führen, sie müssen vielmehr rechtzeitig getroffen werden.

Zum Schutz der Fensterscheiben bei Luftangriffen
kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

  1. Sofern es die örtlichen Verhältnisse und die Witterung gestatten, möglichst viele Fenster ständig offen lassen. Wo Doppelfenster vorhanden sind, empfiehlt sich in jedem Falle das Offenlassen wenigstens der inneren Fenster.
  2. Außerdem an möglichst vielen Fenstern die Roll= oder Klappläden oder Jalousien dauernd geschlossen halten. Die Maßnahmen der Nr. 1 und 2 vereint bieten den besten Schutz.
  3. Da, wo der Weg zum Luftschutzraum so kurz ist, daß bei “Fliegeralarm” noch Zeit vorhanden ist, Fenster zu öffnen oder Roll= oder Klappläden zu schließen, kann dies noch bei “Fliegeralarm” mit der gebotenen Beschleunigung erfolgen. Bei Dunkelheit Verdunklung beachten!
  4. Das Bekleben der Fensterscheiben mit Streifen aus Papier, Isolierband, Leukoplast u. ä. schützt die Scheiben nicht vor dem Zerspringen. Auch ein Herausfallen der gesprungenen Fenster­scheibe kann hierdurch nur in den seltensten Fällen verhütet werden. Derartige Maßnahmen sind deshalb zwecklos.
  5. Es empfiehlt sich, in gewissem Umfange Ersatzfensterscheiben im Keller zu bevorraten oder wenigstens Holz=, Papp= oder ähnliche Tafeln zurechtzulegen, um zerstörte Fenster­scheiben behelfs­mäßig ersetzen zu können.

Im Auftrage des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe
herausgegeben vom Präsidium des Reichsluftschutzbundes