Merkblätter (2)

Luftschutz=Merkblatt Nr. 1

Merkblatt für den Luftschutzwart

Für Luftschutzübungen und für den Ernstfall. Auf starke Pappe aufkleben und gut aufbewahren.

Der Luftschutzwart ist der Führer der Luftschutzgemeinschaft. Ihm bzw. seinem Stellvertreter unterstehen vom Aufruf des zivilen Luftschutzes ab in allen Luftschutzangelegenheiten sämtliche zur Luftschutzgemeinschaft gehörenden oder in ihrem Bereich weilenden Personen, auch wenn sie nur vorübergehend anwesend sind. Im Frieden bezieht sich seine Anordnungsbefugnis, außer bei Luftschutzübungen, nur auf diejenigen Personen, die von der Polizei zur Luftschutzdienstpflicht im Selbstschutz herangezogen worden sind.

Persönliche Ausrüstung:
Volksgasmaske, Luftschutzhelm, Arbeitsanzug mit Leibriemen, derbe Schuhe, kräftige Handschuhe, Signalpfeife, Taschenlampe, Schreibgerät, Verbandpäckchen, Armbinde, Päckchen Hautentgiftungsmittel.

Aufgaben im Frieden
Personenverzeichnis [(lfd. Nr., Vor- und Zuname, Geburtstag und -jahr, Beruf, im Selbstschutz ausgebildet als ............................ Bemerkung), Geräteliste und Geräteverteilungsplan (lfd. Nr. ........), Art des Gerätes, Vor- und Zuname des Eigentümers, Art der Verwendung, Bestimmungsort nach Aufruf des ziviles Luftschutzes, Bemerkungen] aufstellen. In bestimmten Zeitabständen überprüfen. Hausbewohner und Selbstschutzkräfte von dem Verteilungsplan in Kenntnis setzen. Bei der Erfassung der Selbstschutzkräfte durch den RLB. Vorschläge machen. Für eine Luftschutzgemeinschaft: Stellvertretender Luftschutzwart, Hausfeuerwehr (drei oder mehr Personen), ein bis zwei Laienhelferinnen, ein bis zwei Melder. Für die persönliche Ausrüstung der Selbstschutzkräfte sorgen (evtl. Neuanschaffungen, wie beim Gerät, durch freiwillige Opfer).
Die Hausbewohner auf ihre Pflichten hinweisen.
Für Entrümpelung der Böden sorgen und darauf achten, daß sie entrümpelt bleiben.
Abstellort für alle nach "Aufruf des zivilen InLuftschutzes" zu entfernenden Restbestände feststellen.
Schutzraum aussuchen und Ausbau anregen. (Bauberatungsstelle des RLB. hinzuziehen.)
Wegweiser zum Schutzraum anbringen.
Schutzraumeinrichtung anschaffen. (Bei Dachboden-Entrümpelung Gegenstände, die dafür geeignet sind, wie z.B. Sitz- und Liegegelegenheit, erfassen).
Für entgültige Verdunklungsmaßnahmen, auch im Treppenhaus, sorgen.
Alarmgerät für das Haus bereitstellen (Glocke, Hupe, Pfeife, Pflugschar usw.)
Vorbereitungen aller angesetzten Besprechungen mit den Hausbewohnern und Übungen durchführen.
In Zweifelsfragen den Rat des zuständigen Blockwartes des RLB. einholen.

Aufgaben nach „Aufruf des zivilen Luftschutzes“
Das Haus luftschutzbereit herrichten lassen, d.h. die Bewohner sofort vom Aufruf des Luftschutzes benachrichtigen, die Einsatzbereitschaft der Selbstschutzkräfte (ihre Ausrüstung) überprüfen.
Schutzraum fertigstellen und zur sofortigen Benutzung einrichten; Dachboden (Speicher) entleeren.
Alles Gerät an Ort und Stelle bringen.
Alarmgerät im Treppenhaus ständig bereithalten.
Die zur Verfügung stehenden Wasserbehälter füllen.
Die Verdunklungseinrichtungen überprüfen.
Haus nur verlassen, wenn ein Stellvertreter anwesend.
Durch einen Hausalarm überprüfen, ob aller Maßnahmen richtig durchgeführt sind.
Persönliche Ausrüstung zum sofortigen Gebrauch bereitlegen.

Aufgaben bei „Fliegeralarm“
Für sofortige Durchführung des Hausalarms sorgen.
Persönliche Ausrüstung anlegen.
Hof- und Gartentüren offenhalten.
Haustür einklinken, nicht abschließen, oder anlehnen, so daß man das Haus von außen betreten kann.
Fenster öffnen, Rolläden, Fensterläden schließen, dabei Verdunklungspflicht beachten. Türen schließen.
Selbstschutzkräfte im Haus verteilen.
Einen Stellvertretender bestimmen, der in der Regel zunächst die Aufsicht im Schutzraum übernimmt.
Wohnungen, Schutzraum, Flur, Dachboden mit Unterstützung der Selbstschutzkräfte kontrollieren.
Hauptgashahn abstellen. (Bei Luftschutzübungen darf er nicht betätigt werden, sondern es wird ein Schild mit der Aufschrift: "Luftschutzübung - Hauptgashahn geschlossen!" angebracht.)
Hauptwasserhahn und Hauptschalter für elektrischen Strom werden nicht abgestellt.
Bei Bettlägerigen und Gebrechlichen für den Transport in den Schutzraum sorgen.

Aufgaben während und nach dem „Luftangriff“
Der Luftschutzwart ist an keinen Platz gebunden.
Er hat überall nach dem Rechten zu sehen, auch die Straße und die Nachbargrundstücke zu beobachten.
Er setzt dei eintretenden Schäden seine Selbstschutzkräfte ein.
Können Schäden mit den Kräften der eigenen Luftschutzgemeinschaft nicht beseitigt werden, so wird die benachbarte Luftschutzgemeinschaft zur Hilfe gerufen.
Ist auch diese Hilfe nicht ausreichend, so erfolgt schriftliche Meldung an das zuständige Luftschutzrevier. Diese Meldung muß auf folgende Fragen Antwort geben: "Was – wann – wo?"
Die Bekämpfung des Schadens wird aber trotzdem mit allen zu Gebote stehenden Mitteln fortgesetzt.

Aufgaben nach der „Entwarnung“
Prüfen, ob Straße und Außenluft kampfstofffrei sind.
Haus auf entstandene Schäden untersuchen (Brand-, Gas-, Kampfstoff-, Einsturzgefahr).
Hausbewohner erst nach Kontrolle des Hauses in die Wohnung entlassen.
Hausgashahn erst dann wieder öffnen, wenn einwandfrei festgestellt ist, daß alle Gashähne und Steigleitungen in den Wohnungen unbeschädigt sind. (Bei Luftschutzübungen darf der Hahn nicht betätigt werden, sondern es wird ein Schild mit der Aufschrift: "Luftschutzübung - Hauptgashahn offen" angebracht.)
Feindliche Flugzettelpropaganda unwirksam machen (Flugzettel sammeln, beim Luftschutzrevier abgeben).
Haus sofort für einen neuen Angriff rüsten lassen (Schutzraum lüften, Wasservorräte ergänzen usw.).
Bei Schäden Schadensbericht an das Luftschutzrevier.

Ausstattungsvorschlag

für die Luftschutzgemeinschaft mit Feuerlöschgerät

GegenstandAnzahlBemerkungen
Axt2Handelsübliche Zimmermannsaxt für Einreißarbeiten und zum Freilegen von Brandherden.
Einreißhaken1Mit Stahlhaken versehene Holzstange.
Feuerpatsche1Mit fächerartigem Stoff versehener Stock zum Ausschlagen von Flammen und zum Bekämpfen schwer erreichbarer Brandherde.
Leine120m lange handelsübliche kräftige Leine von etwa 8mm Durchmesser auf Holzwolle gewickelt, zum Hochziehen und Beseitigen von Gegenständen.
Einstellspritze1Wichtiges Löschgerät des Selbstschutzes. Es sollen nur solche Spritzen verwendet werden, die vom Feuerwehr-Beirat geprüft sind.
Sandkiste1Kiste mit etwa 1/4 cbm Sand oder Erde und einfacher Handschaufel (Kohlenschippe).
Schaufel2Handelsübliche Flachschaufel (280mm Blattlänge und 260mm Blattbreite).
Wassereimer6Handelsübliche Haushaltseimer.
Wasserfaß1Faß, Bottich oder dergl. mit etwa 100l Wasser.



Herausgegeben vom Präsidium des Reichsluftschutzbundes, Berlin W35