Wurden die Bunker in der unmittelbaren Kriegsfolgezeit noch gesprengt oder als Notbehausung verwendet, so setzte mit dem aufkommenden Kalten Krieg sehr
bald ein Umdenken ein. Bereits 1950 wurde der Neuaufbau des zivilen Luftschutzes erwogen und zum Schutz eventuell dafür noch nutzbarer Bunker ein
Entfestigungsstopp erlassen. Ein Jahr später stimmten die Westalliierten der Verbotsaufhebung zu, und der Aufbau des jetzt so genannten Zivilschutzes begann.
Aus finanziellen Erwägungen sollten dabei vor allem die noch intakten Luftschutzbunker des gerade erst zu Ende gegangenen 2. Weltkriegs wieder aktiviert
werden. Im Juli 1955 zwei Monate nach dem Beitritt Westdeutschlands zur NATO wurden die Richtlinien für Schutzraumbauten
veröffentlicht und im Oktober 1957 das Erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung verabschiedet. Die Stadtverwaltungen
wurden bald danach aufgefordert, jedes Gebäude mit einer Wandstärke von 1.10 m oder mehr einer luftschutztaktischen Bewertung zu unterziehen. Auf
diese Weise wurde versucht, 1500 Bunker in der Bundesrepublik zu finden, die für eine Wiederherrichtung in Frage kamen.
Anfang der 1960er verschärfte sich die weltpolitische Lage durch den Mauerbau und die Kuba-Krise 1. Angesichts dessen wurden auch die Anstrengungen für
den Zivilschutz verstärkt. Die instandgesetzten Bunker sollten jedoch der Bevölkerung nur einen Grundschutz bieten. Darunter verstand man:
- Schutz vor herabfallenden Gebäudetrümmern,
- Schutz vor Brandeinwirkung (Hitze, Rauch, usw.),
- Schutz vor konventionellen Waffen,
- Schutz vor radioaktiven Niederschlägen (Fallout),
- Schutz vor biologischen und chemischen Waffen.
Die Aufenthaltsdauer in einem solchen Grundschutz-Bunker war beschränkt und reichte von wenigen Stunden bis hin zu zwei Wochen. In Braunschweig wurden
mehrere Bunker als sogenannte Katastrophenschutzbunker wieder hergerichtet. Einer davon der Bunker Alte Waage, benannt nach dem im Krieg vernichteten
benachbarten Fachwerkhaus, der Anfang der 1970er wieder reaktiviert wurde. Der einstöckige Bunker bot für 625 Personen Sitz- und Liegeplätze. Er
wurde während seiner aktiven Nutzung regelmäßig gewartet und den erforderlichen Dichtigkeits- und Druckprüfungen unterzogen. Nach einer mehrtägigen
Vorlaufzeit wäre der Bunker einsatzfähig gewesen. Die Einrichtung war einfach aber zweckmäßig: Klappsitze mit Kopfstützen, Liegepritschen, Gepäckablagen.
Der Bunker verfügte daneben über sanitäre Anlagen, eine kleine Kochecke und eine Ambulanz. Der Aufenthalt war hier nur für einen kurzen Zeitraum von mehreren
Stunden bis zu 10 Tagen vorgesehen. Brauchwasser konnte über einen eigenen Brunnen bezogen werden, das Abwasser wurde über eine Schmutzwasserhebeeinrichtung
in die öffentliche Kanalisation geleitet.
Der Zugang erfolgt über einen trümmersicheren Zugang von der Webernstraße aus.